Mitglied werden.

Als Mitglied des BDS Rosenheim profitieren Sie von einem einmaligen Leistungsspektrum:
Der BDS bietet eine umfassende Beratungsexpertise, ein effizientes und dichtes Netzwerk und ein umfassendes Portfolio von Sonderkonditionen. 


Neben den zahlreichen individuellen Vorteilen bietet die Mitgliedschaft im BDS Rosenheim auch die Möglichkeit,
die Zukunft der Selbstständigkeit und des Unternehmertums in der Region aktiv mitzugestalten.

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft? Dann füllen Sie unverbindlich das untenstehende Formular aus -
wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

  • Unverbindliche Anfrage
  • Satzung
  • Leitbild

 

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für
Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per
Mail an info@gewerbeverband-rosenheim.de widerrufen.

Bund der Selbstständigen, Ortsverband
Rosenheim und Umgebung/Gewerbeverband e.V.
 
§ 1 Name – Sitz
Der Verein führt den Namen “Bund der Selbstständigen, Ortsverband Rosenheim und Umgebung/Gewerbeverband e.V.“ und hat seinen Sitz in 83022 Rosenheim.
2.  Er ist Mitglied des Deutschen Gewerbeverbandes, Landesverband Bayern e.V. und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.*
 
§ 2 Zweck
Der Zweck des Gewerbevereins ist: 
Die selbstständigen Unternehmer aus Handwerk, Handel, Gewerbe, Industrie und freien Berufen in Rosenheim und Umgebung zusammenzuschließen, sie in ihren wirtschaftlichen Bestrebungen zu fördern und zu unterstützen, für sie und ihren Stand werbend aufzutreten und ihre Anliegen zu vertreten, sowie den Erfahrungsaustausch untereinander zu pflegen, insbesondere auch mit Behörden und Kommunalverwaltungen.
Der Verein dient keinen Erwerbszwecken. Er verfolgt keine parteipolitischen und konfessionellen Ziele.
*Als selbstständiger Ortsverein eingetr. 27.1.1977 Vereins-Rg. VR-Nr. 427 Amtsgericht Rosenheim
 
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die ein Gewerbe oder Handelsgewerbe betreibt, sowie die Angehörigen freier Berufe.
 
§ 4 Aufnahme und Austritt
Der Beitritt erfolgt durch einfache Willensbekundung gegenüber dem 1. oder 2. Vorsitzenden.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss durch die Mitgliederversammlung oder durch Tod.
Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu erklären.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruches des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewehr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.
 
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle haben Wahl- und Stimmrecht.
Jedes Mitglied ist berechtigt, an den Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Jedes Mitglied hat Anrecht auf Rat und Beistand, soweit es im Zweck des Vereins begründet ist.
 Jedes Mitglied ist zur Beachtung und Einhaltung der Vereinssatzung verpflichtet.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
 
§ 6 Vereinsorgane
Vereinsorgane sind:
 
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. der Beirat
 
§ 7 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung alljährlich mindestens einmal ein. Aus wichtigem Grund oder wenn mehr als 10 Mitglieder dies verlangen, kann jederzeit vom 1. Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen schriftlich einzuladen.
Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand und beschließt Satzungsänderungen. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben andere Stimmenmehrheit vor.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 Mitglieder anwesend sind.
Der Vorstand hat in der ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen und einen Tätigkeitsbericht zu geben.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzugeben und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
 
§ 8 Vorstand und Beirat 
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Kassenwart
Der Beirat wird vom Vorstand berufen, wobei die Anzahl von insgesamt 8 Beiräten nicht überschritten werden soll.
Der Vorstand (1. und 2. Vorsitzender) vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich je alleine.
Vorstand und Beirat beschließen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden über Vereinsangelegenheiten, soweit hierzu die Mitgliederversammlung nicht berufen ist. Zur Beschlussfähigkeit müssen ein Vorstandsmitglied (der 1. oder 2. Vorsitzende) sowie mindestens 2 Beiräte anwesend sein.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
 
§ 9 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung mit 3/4 –Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.
 
§ 10 Schlussbestimmungen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Satzung gilt vom Tage der Gründungsversammlung ab.
Ergänzend zu dieser Satzung gelten die Vorschriften des BGB.
Die Kosten der Eintragung in das Vereinsregister trägt der Verein.
Die Satzung wurde am 13.III.1976 errichtet. Geändert am 12.11.2002
 
 
 
Gegenwart gestalten, Zukunft sichern
Das selbständige Denken und Handeln ist das höchste Gut des Menschen. Selbständigkeit bedeutet Freiheit – mit allen Chancen und Risiken. Die Chancen zu ergreifen und die Risiken zu beherrschen, erfordert Mut, Kreativität, Engagement, Selbstvertrauen und Innovationsgeist. Die berufliche Selbständigkeit, das Unternehmertum, erfordert aber noch wesentlich mehr – die Bereitschaft zur Übernahme von großer Verantwortung, für sich, seine Mitarbeiter, sein gesellschaftliches und wirtschaftliches Umfeld. 

Die Kombination dieser Eigenschaften macht die Selbständigen (die Unternehmer) seit je her zur zentralen Stütze der Gesellschaft: Zum Garant ihres Bestehens, aber auch zur treibenden Kraft ihrer kontinuierlichen Erneuerung. Durch ihr unternehmerisches Handeln sorgen sie dafür, dass unsere kulturellen Werte lebendig und vital bleiben und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft gesichert wird.

Diesen in eigener Verantwortung selbständig denkenden und unternehmerisch handelnden Menschen eine konkrete Heimat zu geben, ist die vorrangige Aufgabe des Bundes der Selbständigen in Bayern.
Daraus leiten sich folgende grundlegenden Aufgabenstellungen ab:
 
• Gesellschaft prägen:  
Sicherung und Darstellung der Selbständigkeit als Basis von Demokratie, Föderalismus und Marktwirtschaft. Unterstützung aller in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ehrenamtlich engagierten Mitglieder in diesem Sinne.  
Die Bedeutung von Familienbetrieben und eigentümergeführten Unternehmen in ihrem generationenübergreifenden Handeln und Denken als Stabilitätsfaktor der Wirtschaft und Gesellschaft verdeutlichen und verstärken. 

• Wirtschaft werthaltig gestalten:  
Vermittlung und Weiterentwicklung der Kultur der Selbständigkeit im Sinne von Werteorientierung und Verantwortungsübernahme für Menschen und Standort, vor allem die Sicherung der dazu notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese müssen der Forderung „Selbständigkeit muss sich lohnen“ entsprechen!  
Nachhaltiger Einsatz für eine erkennbar positive Zukunft der Selbständigkeit durch Mitgestaltung auf allen politischen Ebenen (Europa, Bund, Land, Kommunen). Positive Effekte sind zu verstärken, negative Faktoren zu bekämpfen (wie Bürokratiebelastungen, Schwarzarbeit, mittelstandsfeindliche Elemente im Steuersystem). 
Die Interessenvertretung erfolgt branchenübergreifend durch die Betroffenen selbst und ist damit authentisch und besonders glaubwürdig. 

• Bayern gestalten:  
Erhalt und Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Bayern, der kulturell wertvollen Innenstädte und Kommunen als unverzichtbarer Beitrag zur Lebensqualität der Bürger. Die Kommunen und Innenstädte dürfen nicht zu Museen degenerieren, die Nahversorgung ist ein Kennzeichen des menschlichen Zusammenlebens.  
Darstellung der regionalen Wirtschaftskraft in möglichst vielen Messen und Leistungsschauen vor Ort. 

• Gemeinschaft nutzen:  
Förderung der Vernetzung in der Gemeinschaft der Selbständigen. Unser partnerschaftliches, wirtschaftliches und soziales Verbandsnetz erfüllen wir so mit konstruktivem Leben. Die Plattform hierfür bilden die Orts- und Bezirksverbände mit ihren Projekten und Veranstaltungen, ergänzt durch die übergreifenden Aktivitäten des BDS Bayern. Eine immer größer werdende Bedeutung für unser bayernweites Netzwerk nimmt dabei das Medium Internet ein, welches das persönliche Miteinander ergänzt. 

• Wissen vermitteln:
Gestaltung und Unterstützung von Aktivitäten zur Aus- und Weiterbildung der Jugend und Mitarbeiter, aber auch zur eigenen unternehmerischen Weiterbildung für mehr Innovationen. Wir vermitteln das authentische Bild des Unternehmers an die Jugend in schulischer, akademischer und beruflicher Ausbildung. Wir setzen uns für einen verstärkten Wissenstransfer zwischen Hochschulen und mittelständischen Unternehmen ein.

• Selbstandigkeit und Unternehmertum positiv darstellen:  
Durch das Vorbild unserer Mitglieder machen wir "Unternehmen erlebbar". Wir vermitteln die Überzeugung und Freude am eigenen Beruf und Unternehmen, das Wir-Gefühl vor Ort, und wir machen es landesweit erlebbar und erkennbar, auch gegenüber Politik und Wissenschaft. Dieses ehrliche Bild von Selbständigkeit und Unternehmertum verbreiten wir gemeinschaftlich in den Medien, vor Ort, regional und landesweit. 


Zur Erfüllung dieser Aufträge braucht es unsere starke, überzeugte Gemeinschaft im Bund der Selbständigen, nicht nur quantitativ (20.000 Mitglieder in über 540 Ortschaften in Bayern) sondern auch qualitativ: hoch motivierte und vorbildliche Selbständige, die nachhaltig hinter ihrer Familie, ihrem Betrieb, ihren Mitarbeitern, Kunden und Partnern und ihrem Standort und aus Überzeugung hinter ihrem Verband, dem Bund der Selbständigen, stehen! 
Genau dies landesweit und vor Ort zu unterstützen, zu fördern und ständig zu bestätigen, ist die tägliche gemeinsame Aufgabe der "Selbständigen in Bayern" im Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern! 
  • Ein starkes Netzwerk in Rosenheim und Umgebung
  • Politik aktiv mitgestalten und weitergeben
  • Jederzeit auf Unterstützung der Verbandsmitglieder setzen
  • "Lebenslang lernen" - privat & beruflich weiterkommen
  • Kultur und Tradition gemeinsam Leben

Gegenwart gestalten,
Zukunft sichern.