Rechtsinfo: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung
Das BAG (Urteil v. 22.10.2015, Az.: 2 AZR 569/14) hat klargestellt, dass die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, „an sich“ geeignet ist, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Eine beharrliche Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit bewusst und nachdrücklich nicht leisten will. Ob er zur Arbeitsleistung tatsächlich verpflichtet…