Fristablauf für Schlussabrechnung 31.10.2023 – wer keine Schlussabrechnung abgibt muss komplette Hilfe zurückzahlen!!
Wichtig: Erfolgt keine fristgerechte Einreichung der Schlussabrechnung (Frist: 31.10.2023!), ist die Corona-Wirtschaftshilfe in voller Höhe zurückzuzahlen (inkl. Zinsen seit Auszahlung).