Betrugsfälle bei Wirtschaftshilfen
Statt schnell und unbürokratisch, komplex, träge und nicht betrugssicher
BDS fordert Zuständigkeit an Finanzbehörden zu übergeben
München – Das Wirtschaftsministerium gab letzten Freitag auf seiner Website bekannt, dass aufgrund von Betrugsfällen die Auszahlungen sowohl der Abschlagszahlungen, als auch die weiteren Auszahlungen aller Wirtschaftshilfen gestoppt werden. Dies wurde des Weiteren offensichtlich so geschickt versteckt, dass erst durch die Recherchen des Business Insider Deutschland eine breite Öffentlichkeit von dieser Thematik erfahren hat.
BDS-Hauptgeschäftsführer Michael Forster zeigt sich über das Geschehen entsetzt. „Man hat durch die Komplexität der Entschädigungsleistungen hohe Hürden für die Beantragung dieser geschaffen. Gleichzeitig scheint man nicht in der Lage gewesen zu sein, die Verfahren betrugssicher zu gestalten. Diese Unprofessionalität können wir uns nicht länger leisten. Jeder dieser Fehler kostet Existenzen.“
Die Auszahlung wurden zu allem Übel auch noch in Gänze gestoppt. Bei der Überbrückungshilfe III hatte man es endlich geschafft, die Abschlagszahlungen wirklich zügig nach der Beantragung auszuzahlen. Diese Kernforderung des BDS linderte wenigstens die akuteste Not der Unternehmerinnen und Unternehmer. Die zeitweise Aussetzung der Zahlungen erhöht wieder die Gefahr der Insolvenzen und die Existenznot ganzer Branchen. Zu allem Überfluss wird dadurch die Akzeptanz für die Corona-Politik der Regierung noch weiter sinken.
BDS-Präsidentin Gabriele Sehorz nimmt die Regierung in die Pflicht: „Der Mittelstand hat in hoher Verantwortlichkeit und mit großen Entbehrungen seinen Teil zur Bekämpfung der Pandemie beigetragen. Der Staat und im Besonderen das Wirtschafts- und Finanzministerium, scheinen nicht in der Lage zu sein, ihren Teil zu erfüllen. Das System der Wirtschaftshilfen ist nicht wie versprochen, schnell und unbürokratisch, sondern es ist komplex, träge und zusätzlich nicht einmal betrugssicher. Wir fordern seit Monaten, dass die Entschädigungen für die Unternehmerinnen und Unternehmer über die Finanzämter abgewickelt werden. Die Finanzämter haben die benötigten Daten der Unternehmen bereits. Dies verringert die Missbrauchsgefahr und vereinfacht das Verfahren. Außerdem ist das Finanzamt auch die prüfende Stelle, die Missbrauchsfälle aufdecken kann und muss. Wir bekräftigen daher unserer Forderung: Die Abwicklung muss ab 01.04 2021 über die Finanzämter erfolgen.“