Allgemein

Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen komplett aufgehoben. Die Regelung gilt ab sofort für alle Güter inklusive Leerfahrten bis einschließlich 29. März 2020. Ziel ist, dass Geschäfte und Firmen bestmöglich mit Waren beliefert werden können.

Grenzverkehr Österreich-Italien

Österreich hat Verordnungen zum Grenzverkehr zwischen Österreich und Italien erlassen, die zunächst bis zum 03. April 2020 gelten sollen. Einreisen aus Italien sind im Personenverkehr nur noch mit ärztlichem Gesundheitsattest möglich. Der Güterverkehr auf Schiene und Straße soll gewährleistet werden. Im Straßen-Güterverkehr werden die Lkw-Fahrer an der Grenze Italien/Österreich jedoch Gesundheitskontrollen unterzogen. Es ist daher mit längeren Wartezeiten bei der Einreise zu rechnen.

Informationen hierzu bietet die Deutsche Handelskammer in Österreich.

Grenzverkehr Tschechien

Tschechien hat angekündigt, keine Einreisen mehr u. a. für deutsche Staatsbürger zuzulassen. Tschechischen Staatsbürgern ist es verboten, in Risikoländer – darunter Deutschland – zu reisen. Ausnahmen werden Lkw-Fahrern, Piloten und anderen Personen gewährt, die Lebensmitteln liefern. Für grenzüberschreitende Berufspendler wurde eine Ausnahmegenehmigung über bestimmte Grenzübergänge erlassen, es ist eine Bestätigung des Arbeitgebers notwendig. Nach Auskunft des tschechischen Innenministeriums ist der internationale Warenverkehr weiterhin möglich.