Coronavirus: Hilfen der LfA für Unternehmen
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E-Mail: info@lfa.de
Bei Bedarf wird die LfA-Task Force eingeschaltet, deren Experten die Krisensituationen analysieren, die betrieblichen Schwachstellen mit dem Unternehmen besprechen und Lösungswege aufzeigen.
Zur Überwindung von Liquiditätsengpässen stehen folgende Förderinstrumente zur Verfügung, die über die jeweilige Hausbank zu beantragen sind:
Universalkredit
Über den Universalkredit können Investitionen, Betriebsmittel (inkl. Waren) und Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis 500 Millionen Euro finanziert werden.
- Es sind Darlehen von 25.000 Euro bis zehn Millionen Euro möglich.
- Soweit bei kleinen oder mittleren Unternehmen ein Darlehen bis zwei Millionen Euro nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 60-prozentige Haftungsfreistellung (bei LfA-Risiko bis 250.000 Euro im beschleunigten Verfahren) möglich.
- Weitere Informationen zum Universalkredit finden Sie im Download am Ende dieser Seite.
Akutkredit
Der Akutkredit ist das Spezialprogramm der LfA zur Finanzierung von Unternehmen in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten bei Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts. Förderfähig sind Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigeit, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten (Kontokorrentkredite, Lieferantenverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten) sowie Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.
- Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis 500 Millionen Euro.
- Der Darlehensbetrag liegt bei zwei Millionen Euro.
Bürgschaften
Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständischen Unternehmen.
- Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
- Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu fünf Millionen Euro möglich.