Liebe Mitgliedsunternehmen des BDS Bayern,
in Anbetracht der veränderten Lage bzgl. der Verbreitung des Coronavirus und seiner gesundheitlichen Gefahren für ältere und/oder vorerkrankte Bürger möchten wir Sie heute in Ihrer Funktion als Arbeitgeber ansprechen:
Es ist einerseits aus Gründen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und anderseits zur Sicherstellung des weiterhin reibungslosen Betriebsablaufes geboten, Mitarbeitern, die problemlos ihre Arbeitsleistung im Homeoffice erbringen können insbesondere die bis Dato bereits über die Möglichkeit eines Homeoffice-Arbeitsplatzes verfügten und die zusätzlich aufgrund einer Vorerkrankung (wie z.B. Lungenkrankheiten wie COPD; Herzkreislauferkrankungen wie Herzklappenfehler, koronare Herzkrankheit, Bluthockdruck; Leber-/Nierenerkrankungen; Krebserkrankungen; schwaches Immunsystem: hohes Alter, HIV- und Diabetes-Erkrankungen; Autoimmunerkrankungen wie Multipler Sklerose, Asthma, Rheuma, Schuppenflechte; chronisch-entzündliche Darmkrankheiten wie Morbus Crohn) als besonders gefährdet gelten, anzubieten, momentan im Homeoffice arbeiten zu können.
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es außer in besonderen Gefährdungssituationen keinen generellen Rechtsanspruch für den Arbeitgeber gibt, Homeoffice einseitig anzuordnen, sofern dieser nicht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag begründet ist.
Ob Sie dieser Einschätzung folgen, müssen Sie selbstverständlich im Einzelfall für sich selbst prüfen. Weiterhin raten wir zur Besonnenheit. Trotzdem gebietet die aktuelle Lage jetzt eine gewisse Achtsamkeit.
Beste Grüße
Michael Forster
Hauptgeschäftsführer
BDS Bayern