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Der politische Handlungsdruck für die Bundesregierung steigt. In der zweiten Hälfte der Legislatur muss die Wirtschaft im Vordergrund stehen. Auf folgende erste Maßnahmen konnte sich die Regierung einigen:

  1. Investitionsprämie

Unternehmen haben die Möglichkeit, eine „Superabschreibung“ als nicht gewinnabhängige Prämie zu erhalten. Dabei können sie 15 Prozent ihrer Investition, jedoch höchstens 30 Millionen Euro, im Zeitraum von 2024 bis 2027 als Steuerabschreibung geltend machen.

  1. Abschreibungen im Wohnungsbau

Die Bundesregierung hat beschlossen, für Wohngebäude, die zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2029 errichtet werden, eine Abschreibung von sechs Prozent einzuführen. Dies soll dazu beitragen, die steigenden Zinsen in der Bauindustrie teilweise auszugleichen.

  1. Generelle Abschreibungsregel

Die allgemeine Regel für die Abschreibung von beweglichen Gütern wie Maschinen, Fahrzeugen oder Werkzeugen ist die degressive Abschreibung. Bei dieser Methode ist der jährliche Abschreibungsbetrag zu Beginn deutlich höher als bei der üblichen linearen Abschreibung. Dies ermöglicht es Unternehmern, schneller und mehr von der Steuer abzusetzen, was letztendlich zu geringeren Kosten für Investitionen führt. Die neue Abschreibungsregel wird ab Oktober bis Dezember 2024 gelten.

  1. Nutzung von Verlusten

Während der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Möglichkeit erweitert, Verluste steuerlich mit Gewinnen aus früheren Jahren zu verrechnen. Diese Regelung soll auch langfristig in abgeschwächter Form beibehalten werden. Unternehmen können nun 80 Prozent ihrer Verluste über einen Zeitraum von vier Jahren ausgleichen. Dadurch wird der Mittelstand voraussichtlich um 1,6 Milliarden Euro entlastet.

  1. Forschungsförderung

Die Förderung der Forschung durch Steuervorteile wird erweitert. Bisher konnten Unternehmen vor allem die Lohnkosten für Mitarbeiter in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen geltend machen. Bei kleinen Unternehmen wurden auch Kosten für die Auftragsforschung durch externe Anbieter berücksichtigt. Diese Förderung war jedoch auf eine maximale Bemessungsgrundlage von vier Millionen Euro begrenzt. Die Zulage betrug 25 Prozent, also maximal eine Million Euro. Jetzt soll die Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro angehoben werden.

  1. Steuervereinfachung

Im Rahmen der Steuervereinfachung sollen Personengesellschaften zusätzliche Optionen erhalten, um ihre Gewinne zu versteuern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie nicht stärker als Kapitalgesellschaften besteuert werden. Des Weiteren sollen alle Unternehmen die Möglichkeit haben, kleinere Anschaffungen schneller abzuschreiben, und in einigen Fällen sogar sofort.