Fristablauf für Schlussabrechnung 31.10.2023 – wer keine Schlussabrechnung abgibt muss komplette Hilfe zurückzahlen!!
wir möchten Sie nochmals an die Einreichungsfrist der Corona-Wirtschaftshilfen erinnern!
Wichtig: Erfolgt keine fristgerechte Einreichung der Schlussabrechnung (Frist: 31.10.2023!), ist die Corona-Wirtschaftshilfe in voller Höhe zurückzuzahlen (inkl. Zinsen seit Auszahlung).
Aktuelle Einreichungsquoten der Schlussabrechnungsanträge für Bayern:
- Paket 1 (Überbrückungshilfen I, II, III, November- und Dezemberhilfe): 39,1 %
- Paket 2 (Überbrückungshilfen III Plus und IV): 27,2 %
Alle wichtigen Informationen finden Sie unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Bitte beachten Sie, dass die reinen Erledigungsquoten nur bedingt aussagekräftig sind. Hintergrund ist, dass die Erledigungsquote keine Aussage über die aktuell in Bearbeitung befindlichen End- bzw. Schlussabrechnungsanträge trifft. Die Bewilligungsstellen sind verpflichtet, die Angaben auf Unplausibilitäten zu überprüfen, weshalb viele Anträge mit Rückfragen an prüfende Dritte oder im Falle der Neustarthilfe-Programme an die Antragssteller selbst in Bearbeitung sind. Insbesondere bei den Programmen NSH Plus und NSH 2022 sind viele Anträge bereits zur Verbescheidung vorbereitet, allerdings aufgrund technischer Gegebenheiten noch nicht final abgeschlossen.