LfA und KfW retten derzeit die Wirtschaft nicht! „Löst die Bremsen!“
München – „Wir sehen uns leider in unserer Sorge bestätigt. Die über LfA aber auch KfW aufgelegten Programme kommen bei den Unternehmen nicht an und können zumeist nicht genutzt werden. Die neuen vom Ministerium selbst veröffentlichten Zahlen belegen jetzt, dass die Maßnahmen nicht wirklich greifen!“ stellt Gabriele Sehorz, Präsidentin des Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. ernüchtert fest.
Das Faktenblatt vom 6.5.2020 des bayerischen Wirtschaftsministeriums spricht eine deutliche Sprache: „Seit Beginn der Maßnahmen wurden demnach 897 Darlehen und Bürgschaften ausgereicht. Dem stehen über 200.000 bewilligten Soforthilfeanträge gegenüber (Stand 6.5.2020). Das zeigt deutlich die fehlende Relevanz der LfA Mittel. Löst hier endlich die Bremsen!“ Sehorz bemängelt zudem, dass diese LfA Hilfen bisher nur Wenigen hilft! „Die 42 ausgereichten Bürgschaften sind anteilig 4,7 Prozent der positiv beschiedenen Fallzahlen. Sie machen aber fast 70 Prozent des bisher ausgereichten Hilfsvolumens der LfA aus. Daraus lässt sich deutlich ableiten, dass wir unsere kleinen Unternehmen mit diesen Programmen nicht helfen. Das muss sich sehr schnell ändern“ fordert Sehorz weiter.
Hauptgeschäftsführer Michael Forster sieht hier die Politik in der Pflicht, endlich alle Hürden der Hilfsprogramme ins Visier zu nehmen, damit die versprochene breite Zugänglichkeit für alle Unternehmen endlich erreicht wird: „Wir haben von Beginn an davor gewarnt, KfW und LfA Hilfsprogramme nur halbfertig zu denken. Ein erster Schritt der Nachbesserung wurde jetzt bei den seit 5. Mai möglichen Schnellkrediten getan. Der Wegfall eigener Sicherheiten und Verzicht auf die Prüfung der persönlichen Darlehensvoraussetzungen machen es dem Unternehmer und seiner Bank schon mal leichter. Jetzt müssen noch die restlichen Hürden aus dem Weg geräumt werden, um endlich allen unverschuldet in Not geratenen Unternehmen zu helfen.“ fordert Forster weiter.
Der BDS Bayern weist schon lange darauf hin, dass der Unternehmer im Zeitpunkt einer weiteren Darlehensaufnahme eine unternehmerische Entscheidung treffen muss, die er aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen oft nicht treffen kann oder darf. Steuerstundungen und Darlehensaufnahmen – insbesondere aus Gründen der Liquiditätssicherung und nicht der Investition – führen im Ergebnis nicht selten zur bilanziellen Überschuldung. „Man sagt unseren Unternehmen nicht, wie sie bei Inanspruchnahme dieser Hilfen das sich zwangsläufig ergebende insolvenzrechtliche Problem lösen können. Auch die Frage, wie eine betriebswirtschaftlich ungesunde Verschuldung nach der Krise bewältigt werden kann, bleibt bisher offen“, so Forster weiter. Diese Unsicherheiten werden auch künftig ordentliche Geschäftsleute davon abhalten, weitere Schulden zu machen. „Wir müssen den Unternehmen bei der Inanspruchnahme der LfA und KfW Hilfen eine seriöse unternehmerische Entscheidungsmöglichkeit auf der Basis kalkulierbarer Risiken geben, wenn es klappen soll. Eine blinde Wette in die Zukunft, dass sich alles schon irgendwie regeln wird, werden die meisten Unternehmer nicht machen.“