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Überbrückungshilfe

Macht die Unternehmen endlich liquide – sonst gibt es diese nicht mehr!

BDS Bayern fordert Abschlagszahlungen innerhalb von 48 Stunden

München – Die Lage in den geschlossenen Unternehmen ist ernst – das sollte mittlerweile jeder begriffen haben. Liquide-Mittel versiegen immer mehr oder sind bei vielen bereits gänzlich aufgebraucht. Der Staat steht jetzt in der Pflicht, die großherzig angekündigten Mittel endlich an die Unternehmen auszuzahlen, sonst droht eine verheerende Insolvenzwelle. Viele Unternehmen konnten seit fast einem Jahr keine richtigen Umsätze erwirtschaften und die privaten Rücklagen sind aufgebraucht. Aus diesem Grund müssen Abschlagszahlungen künftig innerhalb von 48 Stunden erfolgen.

„Die Überbrückungshilfe III ist in der aktuellen Ausgestaltung gut, viele Kostenstellen können als Fixkosten angerechnet werden. Hier sind jetzt sehr viele Kernforderungen unseres Verbandes erfüllt worden, die bereits bei der Überbrückungshilfe II dringend notwendig gewesen wären. Auch der fiktive Unternehmerlohn erhält endlich Einzug in die Hilfen – überfällig!“, so die Präsidentin des Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V., Gabriele Sehorz.

Sehorz ergänzte jedoch: „Auch die blumigste Hilfe versagt, wenn sie nicht fließt. Es ist eine wirtschaftliche Katastrophe, dass das Antragsformular immer noch auf sich warten lässt.“ Nach gegenwärtigen Angaben soll die Überbrückungshilfe III ab etwa Mitte Februar zu beantragen sein, die vollständige Auszahlung soll dann im März erfolgen, davor sind Abschlagszahlungen möglich. Die Abschlagszahlungen sind ein potentieller Strohhalm so Sehorz: „Sobald der Antrag gestellt wurde, muss die Auszahlung der Abschlagszahlung innerhalb von 48 Stunden erfolgen – das ist keine Wohltätigkeit, sondern eine dringend notwendige Pflicht der politisch Verantwortlichen, um die Gefahr einer drohenden Insolvenzwelle zu mindern. Auch hier müssen wir zügig „vor die Welle“ kommen!“

Stichproben und längere Prüfungen sind bei der Abschlagszahlung nicht notwendig, da „diese in der Regel bereits durch einen prüfenden Dritten, wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, beantragt werden“, so Sehorz. „Es muss endlich ohne schuldhaftes Zögern gehandelt werden!“ appelliert Sehorz und fordert schließlich: „Für die erfolgreiche Umsetzung der Wirtschaftshilfen ist es unabdingbar, dass den Unternehmen ein fester Stichtag genannt wird, an dem spätestens der gesamte Betrag auf dem Konto ist. Denn nur so kann der Unternehmer Zwischenfinanzierungen planen und koordinieren. Wenn das nicht passiert, sehen wir bald keine Chancen mehr für geschlossene Unternehmen sich je wieder wirtschaftlich zu erholen!“