Wir sind alle systemrelevant!
BDS fordert sofortige Öffnung von Ausstellungsräumen für Einzeltermine
München – Das Friseurhandwerk darf ab 1. März 2021 wieder öffnen. Gleichzeitig wurde aber für Handel und Handwerk keine konkrete Perspektive geschaffen. Besonders unverständlich ist die Situation bei Handwerksbetrieben mit Ausstellungsflächen. Diese Betriebe dürfen zwar Termine beim Kunden absolvieren, ihre Ausstellungsräume dürfen sie aber für die gleichen Personen nicht öffnen. Dies führt dazu, dass zwar Kunden sich beispielsweise den Bedarf für Bodenbeläge ausmessen lassen dürfen, diese aber nicht im Handel aussuchen können. Gerade im Spezialhandwerk ist dies allerdings besonders wichtig. „Wenn ich in eine neue Wohnung ziehe, aber keine Küche kaufen kann, ist das ein existenzielles Problem,“ äußert sich BDS Präsidentin Gabriele Sehorz verärgert
Und weiter führt sie aus: „In dem Fall wird auch mein Küchenlieferant systemrelevant!“
Der Handel und das Handwerk sind in der Lage, mit Hygienemaßnahmen für eine große Sicherheit in ihren Ausstellungsräumen zu sorgen. Die AHA+L Regeln können hier sogar noch besser gewährleistet werden und mit FFP2-Masken reduziert sich die Infektionsgefahr zusätzlich auf ein Minimum. Sehorz zeigt sich daher mit Blick auf deutlich gesunkene Inzidenzwerte kämpferisch: „Aus virologischer Sicht ist es nicht erklärbar, dass von Terminen im Ausstellungsraum eine größere Gefahr ausgeht, als von Terminen beim Kunden. Wir fordern daher, dass fest vereinbarte Einzeltermine wieder möglich sein müssen und zwar jetzt!“