Zonenweises Dieselfahrverbot in München: Umsetzung für kleine und mittlere Unternehmen in der Krise kaum machbar
Der BDS-Bezirksverband München fordert vom Stadtrat ein Agieren mit mehr Augenmaß, um die mittelständischen Unternehmen mit dieser weiteren krisengesteuerten Maßnahme nicht schneller in die Pleite zu treiben
München – Der Spielraum für die selbstständigen Unternehmer in München wird immer geringer, im selben Maß wächst die Verzweiflung. Ein Dieselfahrverbot in der Stadt würde neben bereits erfolgten Maßnahmen wie der drastischen Erhöhung der Parkgebühren für Gewerbetreibende sowie die exorbitanten Belastungen durch die hohen Energiepreise, die Ukraine-Krise und die immer noch nicht ausgestandene Corona-Pandemie für viele Mittelständler das Aus bedeuten. „Wieder werden die kleinen und mittleren Unternehmen in der Stadt und der Region rund um München im Regen stehen gelassen. Wir fordern ein klares Bekenntnis der Stadtregierung zum Münchner Unternehmertum statt erneut eine Maßnahme, die der letzte Sargnagel für viele Betroffene sein könnte“ sagt der BDS-Bezirksvorsitzende Michael Laub.
Ein Dieselfahrverbot würde für die meisten Gewerbetreibenden eine Neuanschaffung ihres Autos bzw. sogar des gesamten Fuhrparks bedeuten, was faktisch einer Enteignung gleichkommt. Da das Verbot für Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffklasse 4 ab dem 01.02.2023 und für die Schadstoffklasse 5 ab dem 01.10.2023 gelten soll, wäre dann auch tatsächlich jeder betroffen. Der wirtschaftliche Schaden ist immens, Nachhaltigkeit sieht auch anders aus. Im Augenblick der sich stark negativ entwickelnden wirtschaftlichen Situation – mit einem völlig offenen Ausgang für den Wirtschaftsstandort Deutschland im nächsten Frühjahr – ist dies eine Maßnahme zur Unzeit. Versäumnisse der Stadt in Umweltfragen in den letzten Jahren werden somit auf dem Rücken der heimischen Wirtschaft ausgetragen.
Zwar soll es generelle Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr und die Anwohner geben, diese haben aber mit dem Frühjahr 2024 bereits ein Auslaufdatum. Auch ist eine Lösung für die Angestellten der Betriebe, die mit dem Auto pendeln, nicht genannt. Nach dem Frühjahr 2024 müssen gewerbliche und private Autofahrer dann Ausnahmeregelungen in Härtefällen beantragen, was einerseits erneuten Verwaltungsaufwand bedeutet und andererseits in der Entscheidung wieder Auslegungssache ist und somit Unsicherheit für den Antragsteller bedeutet. Gerade für die mittelständischen Unternehmen ist aber Planbarkeit hinsichtlich Investitionen und Geschäftsplanung unabdinglich.
Hinzu kommt, dass selbst die Stadt München zugibt, dass mit Ausnahme von nur einem Messpunkt an allen Messstandorten des städtischen ergänzenden Messnetzes im zweiten Quartal 2022 Stickstoffdioxid-Werte unterhalb des gesetzlichen Jahresmittelgrenzwerts von 40 μg/m3 ermittelt wurden. Das Bayerische Landesamt für Umwelt stellt mit dessen Messpunkten (u. a. Landshuter Allee) für den Zeitraum vom 1.01.2022 bis zum 9.10.2022 sogar überhaupt keine Grenzüberschreitungen fest.
In Anbetracht dieser Fakten stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage dieses Dieselfahrverbot gelten soll? Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit? Oder stellt diese Vorgehensweise wiederum einen weiteren Schritt dar, den Individualverkehr und den Berufsverkehr rein aus Prinzip und politischem Kalkül weiter einzuschränken? Der BDS-Bezirksverband München hält dies für einen Irrweg und fordert ein Umdenken der Stadtverantwortlichen!