Online-Handel (Waren/Dienstleistungen): Vorsicht! Online-Abmahnfalle!
Die Widerrufsbelehrung muss die Service-Telefonnummer enthalten! Stellt ein Unternehmer, der Waren / Dienstleistungen über das Internet vertreibt, für seine Kunden eine Service-Telefonnummer zur Verfügung, muss er diese, ebenso wie eine Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse auch in der von ihm verwendeten gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung angeben. Das entschied nun das OLG Schleswig (Urteil v. 10.01.2019, Az.: 6 U 37/17).…