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Bund der Selbständigen fordert Gleichbehandlung der Unternehmerfamilien bei der Regelung des zusätzlichen Kinderkrankengeldes

Berlin/München – Am 18.1.2021 hat der Bundesrat dem erweiterten Kinderkrankengeld zugestimmt. Die Änderung des V. Sozialgesetzbuches sichert aber nur gesetzlich Versicherten diesen Anspruch zu. „Ein weiterer Baustein unserer Regierung, der die Gesellschaft spaltet,“ kritisiert Gabriele Sehorz, Präsidentin des Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. die Umsetzung der zusätzlichen Kinderkrankentage.

„Es gibt keinerlei sachlichen Grund, Privatversicherte und damit sehr viele Unternehmer-Familien anders zu behandeln als Familien, die in der gesetzlichen Familienversicherung versichert sind. Das erweiterte Kinderkrankengeld wird ausschließlich aus Steuermitteln finanziert und eben nicht aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist somit faktisch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, dennoch wird der Kreis der Leistungsempfänger auf gesetzlich Versicherte beschränkt. Das ist eine ungerechtfertigte, geradezu willkürliche Schlechterstellung der Privatversicherten und damit u.a. auch vieler Unternehmerfamilien. Die Belastung in Unternehmerfamilien durch Homeschooling ist schließlich genau die gleiche wie in anderen Familien“ fasst Gabriele Sehorz das Problem zusammen. Der Bund der Selbständigen fordert daher, dass diese Ungerechtigkeit beseitigt wird, indem entweder die bundeseinheitliche Regelung zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen bzw. zum Kinderkrankengeld auch auf Privatversicherte erweitert wird oder zumindest auf Landesebene in Bayern eine Lösung gefunden wird, die diese Ungerechtigkeit ausgleicht.

„In Nordrhein-Westfalen wurde die Ungerechtigkeit erkannt und auf Landesebene abgestellt. Dort hat man eine analoge Regelung für alle diejenigen eingeführt, die durch die Beschränkung auf gesetzlich Versicherte diskriminiert werden. Vorangegangen war ein eindeutiger Hilfeschrei, Unternehmer bei der Kinderbetreuung nicht im Regen stehen zu lassen. Jetzt werden dort aus Landesmitteln zehn zusätzliche Betreuungstage auch für privatversicherte Unternehmer finanziert. Das ist ein tolles Beispiel von menschennaher, schnell auf Ungerechtigkeiten reagierender Politik“, lobt Sehorz den Weg in NRW. „Wenn der Bund hier nicht nachbessert, brauchen wir auch in Bayern eine Regelung nach dem Vorbild NRW, damit unsere bayerischen Unternehmerfamilien bei der Kinderbetreuung nicht allein gelassen werden“ fordert Gabriele Sehorz in Richtung Bayerische Staatsregierung.