Abrechnung der Corona-Soforthilfen – neue Beschlüsse

Abrechnung der Corona-Soforthilfen – neue Beschlüsse Im Wortlaut der Staatsregierung: „Die Bayerische Staatsregierung kommt Unternehmen und Selbstständigen, die Corona-Soforthilfen ganz oder teilweise zurückerstatten sollen, weitestmöglich entgegen. Die Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Schon bisher galt: Wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 30. Juni zurückgezahlt…