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Nicht wieder ein Bürokratiemonster!

Neue Minijobregelungen in der Praxis kaum durchführbar

 

München/Berlin – Die Verdienstobergrenze für Minijobs soll laut eines Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit am 1. Oktober 2022 von 450 € auf 520 € steigen. Diese Anhebung ist mit der Einführung des Mindestlohns auf 12 € pro Stunde verknüpft.

Die Lohnobergrenze für Minijobs wurde seit dem Jahr 2013 nicht mehr erhöht und ist aus Sicht des Bund der Selbständigen in Bayern lange überfällig. Die parteipolitische Anhebung des Mindestlohns und die damit verbundene de facto-Aussetzung der Mindestlohnkommission wird allerdings äußerst kritisch gesehen.

 

„Der Referentenentwurf beinhaltet aber viele Punkte die wir entschlossen ablehnen! Eine grundsätzliche Kopplung an eine neuerdings „Geringfügigkeitsgrenze“ genannte, feste Obergrenze, die an einen Mindestlohn gekoppelt wird, lehnen wir ab. Der absolute Hammer sind aber die geplanten Verschärfungen der Kontrollpflichten. Hier wird den Unternehmern wieder eine pauschale Betrugsabsicht unterstellt. Es heißt im Entwurf: „Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (müssen) jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher (aufgezeichnet werden). Dies würde vor allem im Baugewerbe, in Gastronomie und im Handwerk zu erheblichem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand führen. Ganz abgesehen davon, dass mobile Zeiterfassungsgeräte in der Kürze der Zeit nicht in der erforderlichen Stückzahl erhältlich sind. Allein das Bau- und Ausbaugewerbe hat in Deutschland 3,4 Millionen Beschäftigte. Anstatt immer neue Bürokratiemonster zu erfinden, gilt es endlich, die Unternehmerinnen und Unternehmer wieder ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen zu lassen und Bürokratie abzubauen,“ zeigt sich BDS Präsidentin Gabriele Sehorz sichtlich verärgert.