Allgemein

Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung

Liebe Mitglieder des BDS Bayern,
in allen Geschäftsbereichen, in denen in größerem Umfang Bargeschäfte getätigt werden, kommt der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung eine essentielle Bedeutung zu. Um nachteilige Rechtsfolgen auszuschließen, ist es daher zwingend erforderlich, die sich stetig verschärfenden Anforderungen der Finanzverwaltung zu kennen und rechtssicher anwenden zu können. Denn nur so können Probleme bei Betriebsprüfungen oder Nachschauen vermieden werden. Bereits seit 2017 wurden die Anforderungen deutlich verschärft. Die Prüfdienste der Finanzverwaltung erhielten das Instrument der Kassennachschau. Nun kommt ab dem 01.01.2020 die Notwendigkeit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung hinzu. Nachfolgend erhalten Sie hierzu umfassende Informationen hinsichtlich der Änderungen ab dem 01.01.2020 und der Gefahren bei Prüfungen.