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Vor kurzer Zeiz hat BDS Präsidentin Gabriele Sehorz die Quellensteuer noch scharf kritisiert und dieses Vorgehen als Armutszeugnis des Staates beschrieben: „Es kann und darf nicht sein, dass eine bayerische Steuerbehörde bestehende Steuergesetze auf dem Rücken des Mittelstands vollkommen neu auslegt. Das Versäumnis, die Internetriesen steuerlich in Deutschland zu fassen, kann nun nicht den kleinen und mittelständischen Unternehmern in die Schuhe geschoben werden!“ Sie forderte einen Erlass,“der den Finanzämtern diese fragwürdige Auslegung untersagt.“

Der bayerische Finanzminister hat jetzt schnell reagiert: „Auf Veranlassung Bayerns wurde heute eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht. Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen. Die jetzt erreichte Klärung zwischen Bund und Ländern bedeutet, dass den inländischen Unternehmen unnötige steuerliche Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Onlinewerbung erspart bleiben.“, Albert Füracker.