Allgemein
Hochwasser-Katastrophe: Staatliche Hilfen und Dank an Einsatzkräfte
Gestern tagte das bayerische Kabinett. Folgendes stellt eine kurze Zusammenfassung der Beschlüsse dar.
Seit dem 31. Mai 2024 trifft eine Hochwasserkatastrophe den Freistaat Bayern schwer. Betroffen sind 17 Landkreise und kreisfreie Städte. Rund 60.000 Einsatzkräfte sind im Einsatz, etwa 6.600 Personen mussten evakuiert werden. Drei Todesopfer sind zu beklagen.

Dank und Anerkennung
Die Bayerische Staatsregierung dankt allen Einsatzkräften, der Polizei, Hilfsorganisationen, Feuerwehren, dem THW, der Bundeswehr sowie den spontanen Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz.

Soforthilfen für Betroffene
Die Staatsregierung stellt einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereit. Unterstützungsmaßnahmen umfassen:

Für Privathaushalte:
  • Haushalt/Hausrat: Bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit 50 % Abschlag).
  • Ölschäden an Gebäuden: Bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit 50 % Abschlag).
  • Anträge bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Für Unternehmen und Landwirtschaft:
  • Gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe: Bis zu 200.000 Euro je Unternehmen.
  • Landwirtschaftliche Betriebe: Soforthilfen bis 50.000 Euro, abhängig vom Schaden.
  • Anträge bei den Bezirksregierungen bzw. Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Härtefonds und Steuererleichterungen
Zuschüsse aus dem Härtefonds stehen bei Existenzgefährdung zur Verfügung. Steuerliche Erleichterungen werden ebenfalls gewährt. Betroffene Kommunen können Förderungen nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) beantragen.

Forderungen an den Bund
Der Freistaat Bayern fordert vom Bund:
  • Kostenbeteiligung am Soforthilfeprogramm,
  • Einsatz für EU-Solidaritätsfonds,
  • Verzicht auf Erstattung von Auslagen für THW, Bundespolizei und Bundeswehr.

Aufruf zur Versicherung
Angesichts häufiger Naturkatastrophen empfiehlt die Staatsregierung umfassende Versicherungen und spricht sich für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung aus.
Baden-Württemberg
Voraussichtlich ab nächsten Montag (10.06.2024) können vom Hochwasser betroffene Privatpersonen eine Soforthilfe von bis zu 2.500 Euro je Haushalt (500 Euro pro Person) bei ihrer Gemeinde oder den zuständigen Landratsämtern beantragen.
Diese Soforthilfe soll dazu dienen, zerstörte aber für das Leben notwendige Gegenstände schnell wieder zu beschaffen. Nähere Einzelheiten werden zeitnah von den Landratsämtern festgelegt.
Weitere finanzielle Unterstützungen, insbesondere auch für Kommunen und ggf. für Unternehmen, werden derzeit von der Landesregierung geprüft.

 

Das Finanzministerium hat den Rechtsrahmen mitlerweile veröffentlicht: https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/

Entsprechende Hilfen können über die Kreisverwaltungsbehörden beantragt werden.