Diskussion

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird zum 01.01.2019 von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Diese Absenkung hat der Bundestag mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung beschlossen.

Mit dem Gesetz wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag dauerhaft auf 2,6 Prozent gesenkt. Mittels Verordnung wird der Beitragssatz zusätzlich befristet um weitere 0,1 Punkte bis Ende 2022 gesenkt. Der Beitrag sinkt hierdurch beispielsweise bei einem Bruttolohn in Höhe von € 2.000 in Folge dessen 2019 um € 10, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils um die Hälfte entlastet werden.

Über die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung hinaus sieht das Qualifizierungschancengesetz einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld vor. Zudem soll die Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitslose deutlich ausgedehnt werden, so dass die betreffenden Menschen auch angesichts des technologischen Wandels ihre Kompetenzen vertiefen und vor allem fortentwickeln können.

Die Weiterbildung von Beschäftigten soll losgelöst von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße ermöglicht und dadurch ausgeweitet werden. Auch für „Aufstocker“, die ihren niedrigen Lohn mit Hartz IV aufbessern müssen, soll es eine derartige Weiterbildungsförderung geben. Arbeitsminister Hubertus Heil bezeichnet das Qualifizierungschancengesetz als wichtigen Baustein für eine nationale Weiterbildungsstrategie.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ließ verlauten: „Wir dürfen nicht zulassen, dass gute Qualifikation im technischen Fortschritt entwertet wird.“

Weiter sollen Arbeitslose mit Hilfe des Gesetzes auch einfacher Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt haben müssen. Heute ist noch Voraussetzung, dass mindestens für 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate Beiträge eingezahlt wurden.