Arbeitslosenversicherung: Beitragssenkung ab 2019 beschlossen
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird zum 01.01.2019 von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Diese Absenkung hat der Bundestag mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag dauerhaft auf 2,6 Prozent gesenkt. Mittels Verordnung wird der Beitragssatz zusätzlich befristet um weitere 0,1 Punkte bis Ende 2022 gesenkt. Der Beitrag sinkt…