Wann müssen Arbeitgeber diskriminierende Äußerungen ihrer Mitarbeiter tolerieren?
Weil er in seiner Freizeit den Youtube-Kanal der „Volkslehrer“ betrieb, auf dem er unter anderem volksverhetzende Inhalte zeigte, kündigte das Land Berlin einem angestellten Lehrer. Das Arbeitsgericht Berlin urteilte (Az.: 60 Ca 7170/18), dass die Kündigung wirksam sei, da es dem Kläger offensichtlich an seiner Eignung als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle. Anders urteilte das…