Kurzfristige Beschäftigung: Zeitgrenze wird dauerhaft angehoben

Die Zeitgrenzen für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen im Umfang von drei Monaten / 70 Arbeitstagen bleiben über den 31.12.2018 hinaus fortbestehen. Dies ergibt sich aus dem Qualifizierungschancengesetz. Der Bundestag hat dieses Gesetz am 30.11.2018 angenommen. Beschäftigungen gelten in der Sozialversicherung dann als kurzfristig, wenn sie auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt sind.…