Stellenausschreibung – Bezirksgeschäftsführer/in für Schwaben

Der Bund der Selbständigen (BDS) – Gewerbeverband Bayern e.V. ist Bayerns größter branchenübergreifender Mittelstandsverband, er vertritt die Interessen von rund 15.000 kleinen und mittelständischen Unternehmen.   Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n   Bezirksgeschäftsführer/in  für Schwaben in Teilzeit (ca. 25 Stunden)   Ihre Aufgaben Sie betreuen die Aktivitäten des Bezirksverbandes: Jahresplanung, Dokumentation und Kontrolle. Sie…

Der BDS Bayern wünscht ein gesegnetes Weihnachtsfest!

Liebe bayerische Selbständige, liebe Mitglieder des BDS Bayern, das Jahr 2018 neigt sich dem Ende und das Weihnachtsfest steht unmittelbar bevor. Diese vermeintlich ruhigere Zeit sollte man auch immer zum Anlass nehmen, um auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Aus Sicht unseres Verbandes denke ich da besonders an die Datenschutzgrundverordnung zurück. Diese Verordnung hat Sie und…

Datenschutzskandal in der Metzgerei? Unsinn!

Vorgeschichte: Eine kuriose Geschichte ereignete vor wenigen Tagen in einer Metzgerei im oberbayerischen Wolnzach. Eine Kundin wurde an der Verkaufstheke höflich mit dem Nachnamen angesprochen. Darauf erwiderte die Kundin forsch: „Es geht die anderen hier im Laden gar nichts an, wie ich heiße“ und bezog sich im gleichen Atemzug auf die Datenschutzgrundverordnung. Wurde hier ein…

Arbeitslosenversicherung: Beitragssenkung ab 2019 beschlossen

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird zum 01.01.2019 von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Diese Absenkung hat der Bundestag mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag dauerhaft auf 2,6 Prozent gesenkt. Mittels Verordnung wird der Beitragssatz zusätzlich befristet um weitere 0,1 Punkte bis Ende 2022 gesenkt. Der Beitrag sinkt…

Kurzfristige Beschäftigung: Zeitgrenze wird dauerhaft angehoben

Die Zeitgrenzen für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen im Umfang von drei Monaten / 70 Arbeitstagen bleiben über den 31.12.2018 hinaus fortbestehen. Dies ergibt sich aus dem Qualifizierungschancengesetz. Der Bundestag hat dieses Gesetz am 30.11.2018 angenommen. Beschäftigungen gelten in der Sozialversicherung dann als kurzfristig, wenn sie auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt sind.…